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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Advertiser

(nachfolgend „AGB“)

Einführung

 

Die Converto AG (nachfolgend „Converto“) ist ein Unternehmen im Bereich der digitalen Werbung und
betreibt Services, Software und Inventar-Angebote, mit welchen Webseitenbetreibern (nachfolgend
„Publisher“) ihre digitalen Werbeplätze vermarkten und monetarisieren können. Converto ermöglicht
Anbietern von Online Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Advertiser“) oder Werbe- oder
Media-Agenturen oder sonstigen Vermittlern (nachfolgend „Agentur“ genannt) die Erbringung von
Media-Dienstleistungen (nachfolgend „Auslieferung“ genannt) über die Werbeumfelder des Publishers
mittels Werbemittel (Banner, Produkte, Feeds, Links, usw.).
Im Sinne dieser AGB und allen Verträgen mit dem Advertiser bedeuten:
Click: Ein Click ist ein vom User freiwillig und bewusst ausgeführter Aufruf eines Hyperlinks des
Advertisers, der zum Aufruf der verlinkten Webseite des Advertisers führt.
Hyperlink ist ein vom Advertiser zur Nutzung durch den Publisher im Werbeumfeld des Publishers
bereitgestellter Verweis auf die Webseite des Advertisers.
User ist jede natürliche oder juristische Person, welche das Werbeumfeld des Publishers bzw. die
Webseite des Advertisers aufruft und einen View und/oder Click durchführt.
View: Ein View ist ein vom User ausgeführter Aufruf des Werbeumfeldes des Publishers, durch den ein
Werbemittel des Advertisers angezeigt wird.

 

1. Vertragsschluss

 

1.1. Converto bietet dem Advertiser ein Portfolio von Publisher an, die ihre Werbeumfelder dem
Advertiser zur Verfügung stellen.

​

1.2. Converto kann dem Advertiser Zugriff zu einem Reporting und Management Plattform, auch
Advertiser Login Plattform (ALP) genannt, gewähren.

​

1.3. Advertiser können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche
Personen sein. Schliesst ein Mitarbeiter einer juristischen Person einen Werbeauftrag als
Advertiser ab, so muss dieser hierfür schriftlich durch die juristische Person bevollmächtigt 
© Converto AG, Mai 2018 │ 1805_Converto_AGB_Advertiser_DE 2
sein. Gleiches gilt, wenn ein sonstiger Dritter (z.B. Agentur) einen Werbeauftrag im Auftrag
eines Advertisers schliesst.

​

1.4. Angebote und Offerten von Converto sind nicht verbindlich. Ein Werbeauftrag kommt erst
zustande, wenn Converto die Annahme (Akzept) des erstellten Angebotes vom Advertiser oder
von der Agentur per Email oder in anderer schriftlicher Form erhält.

​

1.5. Der Advertiser stellt Converto Hyperlinks, Werbemittel und Produktfeeds zur Verfügung, die
Converto im Werbeumfeld des Publishers einsetzen darf. Das notwendige Material für
Performance Reach Kampagnen (Hyperlinks und Werbemittel) muss vom Advertiser im von
Converto verlangten Format bis spätestens 3 Werktage vor dem bestätigten
Auslieferungstermin auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt werden. Das notwendige
Material für Feed Based Advertising Kampagnen (Produktfeed) muss vom Advertiser im von
Converto verlangten Format bis spätestens 15 Werktage vor dem bestätigten
Auslieferungstermin auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt werden. Converto ist berechtigt,
die Werbemittel und Produktfeeds des Advertisers und dessen Namen und Marken der über
Converto beworbenen Waren oder Dienstleistungen als Referenz im Rahmen eigener Akquise
einzusetzen.

​

1.6. Für die technische Qualität und die Korrektheit und Gesetzeskonformität des Inhalts der
ausgelieferten Werbemittel (Werbebanner, Produktfeeds, usw.) ist allein der Advertiser
verantwortlich. Converto ist nicht verpflichtet, die vom Advertiser gelieferten Werbemittel und
Produktinformationen zu prüfen.

​

1.7. Alle vom Advertiser gelieferten Werbemittel und Produktfeeds müssen auf einen Server mit
gültigem SSL-Zertifikat gespeichert werden. Grundsätzlich werden nur SSL-fähige Werbemittel
von Converto akzeptiert. Ausnahmen müssen von Converto schriftlich bestätigt werden.

​

1.8. Converto kann gelieferte Werbemittel und Produktfeeds wegen deren Herkunft, Inhalt, Form
oder technischer Qualität ablehnen. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder
pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich
Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind auf
der Webseite des Advertisers und/oder auf dem Werbemittel von Converto und/oder dem
Advertiser nicht zulässig.

 

1.9. Wird Converto ein Werbemittel für den Advertiser herstellen oder ein Converto-Werbemittel
zur Verfügung stellen, verbleiben sämtliche daraus entstehenden Rechte insbesondere
Urheberechte aus dem Werk bei Converto. Ausnahmen müssen von Converto schriftlich
bestätigt werden.

 

2. Leistungsbestimmungsrecht/Leistungsumfang und -erbringung

 

2.1. Converto ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, seine Technologie und die Advertiser Login
Plattform (ALP) nach eigenem Ermessen fortlaufend weiterzuentwickeln.

 

2.2. Converto ist auch berechtigt, die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur
selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
© Converto AG, Mai 2018 │ 1805_Converto_AGB_Advertiser_DE 3

 

2.3. Gebuchte Werbeformen werden von Converto gemäss den im Einzelnen vereinbarten Kriterien
platziert.

 

2.4. Bei Banner- oder Produkteinblendungen oder Besuchen von Webseiten werden anonyme
Daten über Cookies, Datenbanken, Fingerprinting o.Ä. eingesetzt. Diese anonymen
Informationen werden gespeichert und für z.B. Frequency Capping und/oder Behavioral
Targeting/Re-Targeting eingesetzt, um die Kampagneneffizienz zu erhöhen. Die maximale
Laufzeit der Gültigkeit dieser Informationen beträgt 90 Tage. Converto speichert Userbezogene Daten nur anonymisiert ab.

 

2.5. Converto verpflichtet sich, Kampagnen- sowie kundenbezogene Daten nicht anderweitig
einzusetzen als für Folgekampagnen desselben Kunden, behält sich jedoch explizit das Recht
vor, bei jedem Setzen von Cookies, Datenbanken, Fingerprinting o.Ä eigene Cookies,
Datenbanken, Fingerprinting o.Ä einzusetzen, welche die Qualität des Converto-Netzwerkes
erhöhen.

 

3. Vergütungsvoraussetzungen

 

3.1. Für die Einrichtung einer Kampagne erhebt Converto vom Advertiser eine gesondert zu vereinbarende einmalige Set-Up Fee, die mit Vertragsschluss fällig wird.

 

3.2. Converto ermöglicht dem Advertiser, Pay-Per-Mille Kampagnen zu betreiben. Die Abrechnung
erfolgt a) pro 1‘000 (eintausend) Views der Werbebanner für Performance Reach Kampagnen
(AdImpression) und b) pro 1'000 (eintausend) Views des Produktes oder des Angebotes für
Feed Based Advertising (ProductImpression). Ein Anspruch auf Vergütung entsteht gemäss den
Bedingungen der jeweiligen Kampagne bei erzeugten gültigen Views im Sinne dieser AGB. Die
Netto-Vergütung von Converto bestimmt sich aus dem Netto-Vergütungsanteil des
Publishers.

 

3.3. Durch technische Vorrichtungen (z.B. Clickgeneratoren) automatisch erzeugte sowie durch
Zwang oder Täuschung initiierte Clicks und Views sind nicht gültig. Wiederholte bzw. in kurzer
Zeit aufeinander folgende Clicks und Views desselben Users – z.B. auch Clicks auf verschiedene
Hyperlinks – sind ebenfalls nicht gültig. Clicks und Views, für die der User vom Publisher eine
Vergütung erhält, sind ebenfalls nicht gültig. Auch Clicks, die mit einem Aktionszwang
verbunden sind, wie z.B. dem Absenden einer SMS-Nachricht oder der Verwendung des Clicks
in einem Paid E-Mail System, sind ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Converto
unzulässig. Bei Fehlen einer solchen Einwilligung sind hierdurch erzeugte Clicks und Views
nicht gültig.

​

3.4. Für die Messung der von Converto erbrachten Leistungen ist ausschliesslich die von Converto
verwendete Technologie massgebend, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich und schriftlich
vereinbart wird. Die Prüfung der Gültigkeit und Abrechnung von Clicks und Views gemäss den
Regelungen dieser AGB bleibt Converto vorbehalten.
© Converto AG, Mai 2018 │ 1805_Converto_AGB_Advertiser_DE 4

 

3.5. Für besondere Leistungen, wie den Import und die Aktualisierung von Produktfeeds, die
Herstellung von Werbemittel, die Entwicklung von Smart-Theme, usw., erhebt Converto vom
Advertiser eine gesondert zu vereinbarende Fee.

 

3.6. Für den Zugriff und die Benutzung der Advertising Login Plattform (ALP) erhebt Converto vom
Advertiser eine gesondert zu vereinbarende Fee, auch Monthly Access Fee genannt.

 

4. Zahlungsweise

 

4.1. Rechnungen von Converto können in elektronischer Form gestellt werden und sind 30 Tage
nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar. Der Advertiser ist nicht zum Abzug von Skonti
berechtigt. Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich Converto das Recht vor, sowohl
Mahngebühren als auch Verzugszinsen geltend zu machen sowie die jeweiligen Kampagnen zu
stoppen.

 

4.2. Converto stellt Leistungen grundsätzlich nach erfolgter Auslieferung in Rechnung. Converto
behält sich vor, Auslieferungen, welche ein oder mehrere Monatsende/n überschreiten,
monatlich per Ende Monat in Rechnung zu stellen.

 

4.3. Der Advertiser ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Gegenansprüche oder Mängelrügen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der
Advertiser jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

5. Pflichten des Advertisers

 

5.1. Der Advertiser verpflichtet sich die Converto Trackingcodes richtig und vollständig einzubauen,
so dass das Tracking ordnungsgemäss funktioniert.

 

5.2. Sofern der Advertiser sich damit einverstanden erklärt, Converto seine Produktfeeds zur
Verfügung zu stellen, verpflichtet er sich, die Produktfeeds Converto in geeigneter Form zur
Verfügung zu stellen (in geeigneter Form in diesem Sinne bedeutet, dass Converto die
Produktfeeds-Datei downloaden kann). Zudem sichert er zu, dass alle Pflichtfelder vollständig
enthalten und befüllt werden, sowie die gesetzlichen Regelungen zum Thema
Produktinformation und –werbung einzuhalten. Der Zyklus der Aktualisierung wird zwischen
Converto und dem Advertiser vereinbart.
5.3. Converto ist berechtigt, eine Kampagne temporär auszusetzen oder zu stoppen, sofern der
Advertiser seinen Pflichten nicht nachkommt.

 

5.4. Der Advertiser verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen aus
diesen AGB, insbesondere gegen diejenigen unter Ziffer 5 dieser AGB, an Converto eine
Vertragsstrafe in Höhe von CHF 5‘000.- zu zahlen.
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5.5. Die hier in Ziffer 5 AGB festgelegten Pflichten des Advertisers übernimmt dieser auch mit
Wirkung zu Gunsten der jeweiligen Publisher von Converto (sog. Vertrag zugunsten Dritter).

 

5.6. Der Advertiser ist damit einverstanden, dass Converto Agenturen (z.B. Media-Agentur oder
Werbeagentur) für speziell zwischen Converto und den Agenturen vereinbarten Leistungen,
welche bei Converto zu einer Aufwandsminderung oder Risikominimierung führen, direkt
entschädigen kann.

 

6. Vertragskündigung

 

6.1. In einzelnen begründeten Fällen kann Converto dem Advertiser bis zu 10 Kalendertage vor
Beginn der Auslieferung nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Ein
Rücktrittsantrag ist in jedem Falle schriftlich per E-Mail an Converto zu richten. Der Rücktritt ist
nur wirksam, wenn und sobald Converto diesem ausdrücklich und schriftlich oder per E-Mail
zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 10 Kalendertage vor Beginn der Auslieferung ist ein
Rücktritt des Advertisers nur gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe)
gemessen am Nettowert des jeweiligen Werbeauftrages möglich:
a. zwischen 10 und 4 Kalendertage: 50%
b. weniger als 4 Kalendertage und nach Beginn: 100%

 

6.2. Converto kann von rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen sofort zurücktreten,
wenn für Converto bzw. für die Publisher nicht vorhersehbare und/oder nicht zu vertretende
Änderungen der Inhalte der Webseiten oder deren Einstellung erfolgen, insbesondere infolge
von Urteilen und Massnahmen von Gerichten und Aufsichtsbehörden und in anderen die
Ausführung der Aufträge verunmöglichenden oder unzumutbar machenden Fällen. Converto
kann sodann bis 10 Tage vor Beginn der Auslieferung zurücktreten, wenn sich eine
Konkurrenzkonstellation zwischen Advertiser und einem Partner eines Publishers ergibt. In
diesen Fällen sind jegliche Ansprüche des Advertisers ausgeschlossen.

 

6.3. Das Recht der ausserordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt den Parteien
vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen wesentliche
Vertragspflichten, insbesondere der Pflichten des Advertisers gemäss Ziffer 5 dieser AGB,
verstossen wird.

 

6.4. Im Falle der Beendigung des Vertrages wird ein allfälliger Zugang zur Advertiser Login Platt
form (ALP) deaktiviert.

 

7. Rechtsverhältnis von Converto zu Publisher & Agenturen
© Converto AG, Mai 2018 │ 1805_Converto_AGB_Advertiser_DE 6

 

7.1. Die Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Advertisers
beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen kommen ausschliesslich zwischen
Converto und dem Advertiser zustande.

 

7.2. Die Publisher von Converto haben sich gegenüber Converto auch mit Wirkung zugunsten des
Advertisers verpflichtet:
a. ihr Werbeumfeld so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschliesslich durch User
gültige Views und gültige Clicks auf der Webseite des Advertisers generiert werden;
b. den vom über Converto zur Verfügung gestellten Ad-Code nicht zu verändern und die
zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschliesslich im Werbeumfeld des
registrierten und von Converto freigegebenen Publisher einzusetzen;
c. ihr Werbeumfeld so zu gestalten, dass Rechte Dritter, einschliesslich des
Urheberrechts, nicht verletzt und nicht gegen geltendes Recht, insbesondere auch des
Datenschutzes, verstossen wird;
d. ihr Werbeumfeld in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum
Verbraucherschutz zu gestalten;
e. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder
diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion,
Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter im Werbeumfeld des
Publishers nicht vorzunehmen;

 

7.3. Soweit Publisher von Converto diesen Verpflichtungen gegenüber dem Advertiser nicht
nachkommen, ist der Advertiser berechtigt und gehalten, alle hieraus resultierenden
Ansprüche, namentlich insbesondere Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche,
gegenüber dem Publisher geltend zu machen, soweit dies nicht wegen Vermögenslosigkeit
des Publishers erkennbar aussichtslos ist. Der Advertiser kann auch die ordentliche Kündigung
mit einer Frist von fünf (5) Werktagen zum Ablauf einer Kalenderwoche gegenüber dem
Publisher für Converto erklären.

 

7.4. Agenturen sichern Converto die rechtmässige Verwendung der ihnen gewährten Rabatte zu.
Agenturen sichern Converto insbesondere zu, dass die Gewährung und Auszahlung der
Rabatte nicht zu einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch die Agentur führt. Die Agentur
sichert Converto weiter zu, dass sie ihre Kunden vorgängig, vollständig und transparent über
die ihr gegenüber gewährten die Rabatte und Vergütungen informiert und dass sie sämtliche
Rabatte ihren Kunden weitervergütet, soweit die vertragliche Kundenbeziehung dies vorsieht.

 

8. Haftungsbeschränkungen und Haftungsfreistellung bei Vertragsverletzung

 

8.1. Mängel und Störungen sind Converto unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei (2)
Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

 

8.2. Converto übernimmt weder in Bezug auf den Zugriff auf die Advertising Login Plattform (ALP)
noch in Bezug auf die Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten und
Informationen, die darauf angezeigt werden, irgendwelches Garantieren.
© Converto AG, Mai 2018 │ 1805_Converto_AGB_Advertiser_DE 7

​

8.3. Die Haftung von Converto ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Converto
schliesst jede Haftung für Hilfspersonen sowie für mittelbare Schäden aus. Soweit Converto
eine Haftung trifft, ist diese zudem auf einen Betrag von maximal CHF 5‘000 pro Schadenfall
beschränkt.
8.4. Der Advertiser stellt Converto und seine Partner (Publisher) von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen
Dritter und sonstige Ansprüche sowie jedwede damit in Verbindung stehenden Kosten sowie
Aufwände frei, die durch ein ursächliches Verhalten (auch Unterlassen) des Advertisers
herbeigeführt worden sind. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoss gegen Urheber-,
Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte oder Rechte Dritter.

 

9. Vertraulichkeit

 

9.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag
zugänglich gemachten betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und
Erkenntnisse der anderen Vertragspartei, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach
sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse einer Partei erkennbar sind,
unbefristet über das Vertragsende hinaus geheim zu halten und sie - soweit nicht zur
Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder
anderweitig zu verwerten.

 

9.2. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen
Beschäftigten und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene
Verwertung oder unbefugte Aufzeichnung solcher vertraulichen Informationen sowie
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, mit der
anderen Vertragspartei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten,
ob eine Information im konkreten Einzelfall als vertraulich zu behandeln ist oder nicht. Im
Zweifel ist eine Information als vertraulich zu behandeln.

 

10. Änderungsvorbehalt

 

10.1. Converto kann jederzeit die AGB verändern.

 

10.2. Beabsichtigt Converto die AGB zu ändern, wird Converto dies dem Advertiser
mitteilen. Widerspricht der Advertiser nicht form- oder fristgemäss, treten die geänderten AGB
zwei (2) Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche
in Kraft. Der Widerspruch ist nur dann form- und fristgemäss, wenn der Widerspruch schriftlich
erfolgt und innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung bei Converto eingeht.
Converto wird den Advertiser auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist
und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäss erfolgten Widerspruchs hinweisen.
© Converto AG, Mai 2018 │ 1805_Converto_AGB_Advertiser_DE 8

 

11. Geltungsbereich

 

11.1. Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Converto und dem Advertiser
liegen stets diese AGB zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Advertisers
sind daher unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen Converto und dem Advertiser
ausdrücklich schriftlich vereinbart. Etwaigen Gegenbestätigungen des Advertisers unter
Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

11.2. Soweit zwischen Converto und dem Advertiser nicht anders vereinbart, bedürfen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Abrede
dieses Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

 

11.3. Angestellte von Converto sind nicht berechtigt, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen zu
vereinbaren.

 

12. Datenschutz

​

12.1. Für detaillierte Informationen über unseren Datenschutz bitte unsere Datenschutzerklärung
lesen:http://www.converto.com/datenschutz/

 

13. Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel

​

13.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB sowie allen darauf beruhenden
Einzelverträgen ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich Wechsel- und Scheckklagen, ist
Wilen SZ.

 

13.2. Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen
Privatrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts.

 

13.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt
hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen
Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien gewollt haben.
8835 Feusisberg, Mai 2018, Converto AG

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